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Welche Versicherungen in einer Apotheke vorzuhalten sind, regelt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Damit entfällt auch schon die herkömmliche Versicherungslösung, eine Apotheke, mit meist völlig unzureichenden „08/15 Standardprodukten“ zu versichern gänzlich, denn diese entsprechen weder den den Kammervorschriften, noch können sie an die ApBetrO angepasst werden. Ganz zu schweigen davon, dass sie einem Gutachterverfahren im Schadenfall niemals stand halten würden. Genau das ist aber zwingend erforderlich, da Lagerbestände schwankend sind, die Temperatur von Kühlschränken schwankend sein kann oder aber das Schäden Größenordnungen erreichen können, deren Tragweite auf den ersten Blick schlicht nicht zu erkennen ist. Einfach gesagt bleibt festzuhalten: Jedes Missverhältnis muss vom Apotheker selber getragen werden! Spielen Sie also nicht mit dem Feuer und lassen Sie sich daher vom Pharmazie Assekuranz Profi beraten, der ein solches Risiko für Sie sehr gut einschätzen kann und zudem über spezielle Apothekenabsicherungskonzepte verfügt, so dass Sie keinerlei Risiken eingehen müssen und verlässliche Sicherheit erhalten.

Über die komplexen Themen der Sachversicherungen hinaus gibt es aber weitere Verpflichtungen, die Sie als Apotheker erfüllen müssen. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie hier auf die betriebliche Altersvorsorge und deren rechtskonforme Umsetzung werfen. Überlassen auch hier nichts dem Zufall, sondern Enthaften Sie sich, indem Sie die zertifizierten Fachberater der ProClientASS mit diesem Thema beauftragen. Diese Form der Rechtsberatung ist für unsere Mandanten kostenfrei.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch über Ihren persönlichen Vermögensaufbau und Ihre Versorgung im Alter. Alleine auf Versorgungswerke zu vertrauen, ist in der heutigen Zeit nicht mehr ausreichend. Wir freuen auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen, in dem wir Ihre persönliche Situation gemeinsam analysieren können.

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